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Sozialversicherung

SozialversicherungSozialversichern heißt vorsorgen, um gerüstet zu sein, wenn bestimmte Risiken eintreten und man Einbußen im Einkommen hinnehmen muss. Besonders wichtig ist eine umfassende soziale Absicherung natürlich für Selbstständige, denn kann der Unternehmer seiner Tätigkeit auf Grund von Krankheit oder Unfall nicht mehr wie gewohnt nachgehen, dann steht er sehr schnell vor dem finanziellen Ruin.

Die Sozialversicherung dient der sozialen Sicherheit und deckt folgende Sparten ab:

Für die einzelnen Versicherungen sind verschiedene Institutionen und Behörden zuständig und es gelten unterschiedliche Beitragssätze. In erster Linie ist die Sozialversicherung in Deutschland auf Arbeitnehmer zugeschnitten. Selbstständige sind teils verpflichtet, teils berechtigt, eine entsprechende Sozialversicherung abzuschließen. Für die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung oder teilweise auch für die Rentenversicherung besteht für Unternehmer Versicherungsfreiheit, doch gerade Selbstständige bedürfen dieser Absicherungen und sollten sich mit den einzelnen Gegebenheiten befassen.

Die Krankenversicherung

Seit dem Jahre 2009 besteht für Existenzgründer Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Du hast die Wahl aus einer Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder dem Wechsel zu einem privaten Anbieter. Bei den gesetzlichen Kassen liegt der Beitragssatz derzeit bei ca. 15% ist jedoch einkommensabhängig und wird alle paar Jahre wieder verändert und angepasst. Bei den privaten Kassen sind die Beitragssätze unterschiedlich. Seit 2009 müssen alle Kassen einen günstigen Basistarif anbieten. Die Beiträge sind letztlich abhängig von Faktoren wie Eintrittsalter, Vorerkrankungen oder dem gewünschten Leistungsumfang.

SozialversicherungIn eine gesetzliche Krankenkasse kann jeder Versicherte eintreten. Mitglied in einer privaten Krankenversicherung können Selbstständige, Freiberufler oder Beamte werden. Arbeitnehmer können nur eintreten, wenn ihr Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Der Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse ist ohne Gesundheitsprüfung möglich. Private Kassen verlangen dagegen eine Gesundheitsprüfung und oft auch eine ärztliche Untersuchung.

Gesetzlich Versicherte können den Leistungsanspruch sofort nach Eintritt in Anspruch nehmen. Bei privaten Anbietern besteht allgemein eine vierteljährliche Wartezeit. Nur bei Unfällen zahlen die Versicherungen sofort. Gesetzliche Kassen gewähren beim Bezug von Elterngeld, Mutterschutzgeld oder Krankengeld Beitragsfreiheit. Bei privaten Kassen gilt diese Regelung nicht. Bei den gesetzlichen Kassen sind die Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen mitversichert. In privaten Kassen gilt das nicht und jeder muss selbst versichert werden.

Gesetzlich Versicherte werden von Vertragsärzten behandelt und alle dort anerkannten Untersuchungen werden voll bezahlt. Privat Versicherte haben freie Arztwahl und bekommen die Leistungen je nach dem gewählten Vertragsmodell erstattet. Während gesetzlich Versicherte Praxisgebühr zahlen müssen, trifft das nicht auf Privatpatienten zu. Diese zahlen die Arztrechnung zunächst komplett selbst und bekommen sie im Nachhinein von den Kassen erstattet.

Für rezeptpflichtige Medikamente zahlen gesetzlich Versicherte eine Gebühr zwischen fünf und zehn Euro. Privat Versicherte bekommen die Medikamente meist voll erstattet, dies ist jedoch wiederum abhängig vom gewählten Tarif. Das gesetzlich gezahlte Krankengeld beträgt etwa 70% des Bruttolohnes. Bei privat Versicherten muss der Betrag individuell vereinbart werden und ist abhängig vom gewählten Tarif. Um ein günstiges und passendes Modell zu finden, lohnt es, die im Internet angebotenen Versicherungsvergleiche zu nutzen oder sich bei den Versicherern vor Ort ein individuelles Angebot erstellen zu lassen.

Die Pflegeversicherung

Auch eine Pflegeversicherung muss jeder Selbstständige abschließen. Dies ist an die jeweils abgeschlossene Krankenversicherung gekoppelt. Als Selbstständiger bist du auch bei der Pflegeversicherung auf dich allein gestellt und kannst wählen aus privaten und gesetzlichen Anbietern.

Meist sind hier die privaten Kassen günstiger, da die gesetzlichen Versicherer von Selbstständigen gern die Höchstbeiträge fordern. Die privaten Versicherer nehmen den letzten Einkommenssteuerbescheid als Grundlage und ermitteln daraus einen Durchschnittswert. Wer gesetzlich versichert ist, kann auch ergänzend dazu bei einem privaten Anbieter eine Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung abschließen.

Die Unfallversicherung

Für Existenzgründer ist die Unfallversicherung keine Pflicht, aber eine absolute Notwendigkeit. Ohne den gesetzlichen Schutz bist du als Unternehmer völlig auf dich allein gestellt und musst deine Arbeitskraft rund um die Uhr selbst absichern. Unfälle haben oft katastrophale Folgen für die eigene Arbeitsfähigkeit. Wer unfallversichert ist, kann mit der Erstattung der Kosten für die Heilung und Rehabilitation rechnen und auch eine Rentenzahlung kann eine Unfallversicherung absichern, wenn man nicht mehr arbeitsfähig ist. Ob der Unfall nun während der Arbeitszeit oder in der Freizeit passiert, ist hierbei nicht von Belang. Eine private Unfallversicherung bietet einen Rundumschutz für alle Belange des Alltags.

Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Beruf, dem Versicherungsumfang und der vereinbarten Versicherungssumme. Empfohlen wird Versicherungsnehmern, bis zum Erreichen des 40. Lebensjahres eine Summe von sechs Bruttojahresgehältern zu Grunde zu legen. Ältere Unternehmer sollten mit drei bis vier Bruttojahresgehältern kalkulieren. Wer sich zusätzlich in einer gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versichern möchte, sollte sich an die zuständigen Berufsgenossenschaften wenden. Dort profitiert man von staatlich abgesicherten Leistungen und der Versicherungsbeitrag kann frei gewählt werden. Die Summe sollte einen Maximalbetrag von 84 000 Euro nicht überschreiten. Der Monatsbeitrag wird unter Einbeziehung des Risikos der jeweiligen Berufsgruppe ermittelt.

Versichert sind Arbeitsunfälle oder Unfälle, welche auf dem Weg zur Arbeit oder im Rahmen von betrieblichen Veranstaltungen passieren. Weiterhin zählen Berufskrankheiten zum Leistungsspektrum. Wer über keine private Unfallversicherung verfügt, sollte sich von den gesetzlichen Anbietern die für ihn niedrigsten Beträge ausrechen lassen, um zumindest über eine Grundabsicherung zu verfügen.

Die Arbeitslosenversicherung

Bei gesetzlich Versicherten beträgt der allgemeine Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung 3% des Bruttoentgeldes. Ziel der Versicherung ist es, in Zeiten der Arbeitslosigkeit ein Einkommen sicher zu stellen. Die Arbeitslosenversicherung ist Pflicht für Arbeitnehmer, Auszubildende und seit dem Jahre 2006 auch für Wehr- und Zivildienstleistende.

Die Leistungen der Versicherung umfassen neben den Entgeltersatzleistungen, wie dem Arbeitslosengeld, auch Vermittlungsgutscheine, die Erstattung von Bewerbungskosten, Umzugsbeihilfen, die Förderung der beruflichen Weiterbildung, die Berufsausbildung oder die Gewährung von Kurzarbeitergeld. Selbstständige können sich in der Arbeitslosenversicherung freiwillig weiterversichern. Voraussetzung hierfür ist, dass vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden hat und unmittelbar vor Eintritt der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld oder eine andere Leistung des III. Buches des Sozialgesetzes bezogen wurde. Der Antrag auf die freiwillige Weiterversicherung muss bei den zuständigen Arbeitsagenturen im ersten Vierteljahr der Selbstständigkeit gestellt werden.

Die Rentenversicherung

Für bestimmte Selbstständige ist der Abschluss einer Rentenversicherung Pflicht. Andere können den Umfang ihrer Altersvorsorge frei wählen. Dazu zählen Selbständige mit nur einem Arbeitgeber (Scheinselbstständige), Existenzgründer, welche Zuschüsse von der Arbeitsagentur erhalten, selbstständige Handwerker, Künstler und Publizisten, Hebammen oder Pflegepersonen. Die Pflicht für die Beitragszahlung in die Rentenversicherung soll die Betreffenden vor Altersarmut schützen. Ob du in die Rentenversicherung einzahlen musst, oder nicht, kannst du von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen.

 

Wer nicht gesetzlich versichert ist, wird privat vorsorgen müssen. Private Rentenpolicen bieten den Vorteil, dass man frei wählen kann, ob man bei der Erreichung des Rentenalters eine lebenslange monatliche Auszahlung bevorzugt oder eine Einmalzahlung wünscht. Zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften bestehen teils immense Leistungsunterschiede, welche oft mehr als die Hälfte der Versicherungssumme ausmachen. Da man den Vertrag auf viele Jahr abschließt, sollte man einen finanzstarken Versicherer wählen. Denn nur wenn die Versicherungsgesellschafen gute Anlageergebnisse erzielen, kommen die Kunden in den Genuss der erhofften Überschussbeteiligung und bleiben nicht auf den teils mickrigen Mindestsummen sitzen.

Darüber ob sich eine private Rentenversicherung lohnt, entscheiden letztlich nicht wir allein, sondern das Lebensalter, welches wir erreichen. Wer lange lebt, profitiert von der Anlage. Wer früh stirbt, wirtschaftet in die Hände der Versicherer. Der Rentenbeginn wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Bis zur Auszahlung der Beträge werden diese von den Versicherungsgesellschaften verzinst.

Die soziale Absicherung ist ein Muss für jeden Unternehmer. Wer sich unsicher ist und im Dschungel der verschiedenen Angebote nicht zurechtfindet, sollte sich an einen Finanzexperten wenden oder die zahlreichen Vergleichsmöglichkeiten im Internet nutzen.