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Deutsche Patent- und Markenamt

Der gewerbliche Rechtsschutz in Deutschland obliegt dem Deutschen Patent- und Markenamt, kurz DPMA. Die dem Bundesministerium für Justiz nach geordnete Behörde ist vom Gesetzgeber mit der Verwaltung und Erteilung gewerblicher Schutzrechte beauftragt. Weiterhin ist das Deutsche Patent- und Markenamt dafür verantwortlich, die Öffentlichkeit über die geltenden gewerblichen Schutzrechte in Deutschland in Kenntnis zu setzen.

Mit Hilfe dieser gewerblichen Schutzrechte kann man seine Erfindungen und innovativen Ideen vor Fälschern und Nachahmern schützen. Wer Patente anmeldet, sich sein Design durch Geschmacksmuster schützen lässt oder technische Komponenten mit Gebrauchsmustern absichert, kann gegenüber Nachahmern Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen geltend machen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt wurde vor mehr als 130 Jahren als Kaiserliches Patentamt in Berlin gegründet. Heute beschäftigt das Unternehmen in seinen Dienststellen in Berlin, Jena und dem Firmensitz München 2 700 Mitarbeiter. Im Rahmen seiner Arbeit kooperiert das Deutsche Patent- und Markenamt mit weiteren Institutionen, Partnern und Behörden des gewerblichen Rechtschutzes.

Im Internet werden Publikations- und Recherchedienste angeboten. So lassen sich über den Dienst DPMA direkt elektronische Anmeldungen von Schutzrechten vornehmen. Im DPMAregister kann man Informationen erhalten und Patentrecherche betreiben. Im elektronischen Patentdokumentenarchiv sind mehr als 60 Millionen Patentdokumente aus aller Welt gespeichert. Monatlich kann eine Patentblatt-CD abonniert werden, welche die aktuellen Verfahrens- und Rechtslagen im Patentwesen offen legt.

Die Marke

Die Marke ist mit einer Visitenkarte, einem Aushängeschild zu vergleichen und repräsentiert die Waren und Dienstleistungen auf dem Markt. Dabei können nicht nur Wörter geschützt werden. Auch Zahlen, ein Logo oder Farbkombinationen kann man sich schützen lassen. Erfolgt die Eintragung in das Markenregister, dürfen Dritte diese oder eine ähnliche Marke für den annähernd gleichen Zweck nicht mehr nutzen.

Für die Eintragung von Waren oder Dienstleistungen existieren 42 unterschiedliche Klassen. Die Schutzdauer besteht zehn Jahre und kann durch weitere Gebührenzahlungen jeweils um zehn Jahre verlängert werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt nimmt eine Prüfung auf “absolute Schutzhindernisse” vor. Nicht geschützt werden können Begriffe wie “toll” oder “super” oder andere Bezeichnungen aus dem “Allgemeingut” der Sprache.

Eine Prüfung auf ältere Rechte Dritter liegt im Ermessen jedes Einzelnen, ist aber bei Marken durchaus ratsam. Was sich eigentlich von selbst versteht: meldest Du eine Marke an, dann solltest Du sie auch verwenden, geschieht dies nicht, wird der Eintrag nach einer Frist von fünf Jahren gelöscht.

Eine Markenanmeldung für drei Klassen kostet 300 Euro. Jede weitere Klasse schlägt mit je 100 Euro zu Buche. Die Anwaltskosten belaufen sich auf etwa 400 Euro. Wer nach zehn Jahren seinen Markenschutz verlängern möchte, zahlt für drei Klassen 750 Euro. Jede weitere Klasse kostet 260 Euro.

Das Patent

Patente lassen sich auf Erfindungen anmelden, welche auch wirklich “patentfähig” sind. Das heißt, es sollte sich um eine tatsächliche Neuerung handeln, welche gewerblich Verwendung finden kann und einen technischen Charakter besitzt.

Ob Deine Erfindung ein Patent verdient, kannst Du von einem Patentanwalt prüfen lassen oder durch eine Prüfung beim Patentamt klären. Die Schutzdauer für Patente beträgt 20 Jahre und macht nur Sinn, wenn abzusehen ist, dass sich das Patent über diesen langen Zeitraum auch wirklich trägt. Es handelt sich bei Deiner Erfindung um ein sogenanntes Gebrauchsmuster (Deutsches Bundes-Gebrauchs-Muster, DBGM), wenn es sich um eine Neuheit handelt.

Die Kosten für eine Anmeldung schwanken zwischen 40 und 60 Euro, je nachdem, ob sie elektronisch oder in Papierform erfolgte. Die Jahresgebühren steigen mit den Jahren und liegen bereits nach sechs Jahren bei über 100 Euro. Für die Anwaltskosten müssen zusätzlich etwa 2 000 Euro einkalkuliert werden.