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Arbeitsschutz auch in kleinen Unternehmen ein Muss

ArbeitsschutzDer Arbeitsschutz ist auch in kleinen Unternehmen ein absolutes Muss. Es geht in erster Linie darum, Unfälle im Vorfeld zu vermeiden und den Mitarbeitern ein bewusstes Handeln am Arbeitsplatz beizubringen. Sie müssen nicht nur die allgemeinen Arbeitsabläufe verinnerlichen, sondern ebenso, welche Schutzmaßnahmen sie an welchen Arbeitsplätzen zu berücksichtigen haben. In der Hektik des Alltags kann das schwierig werden, umso wichtiger ist die Vorbildfunktion: der Arbeitgeber muss sich selbst an die geforderten Anweisungen bei der Arbeit halten und Zuwiderhandlungen durch Arbeitnehmer konsequent ansprechen.

Die Analyse der Gefahren

Grundlage für den richtigen Arbeitsschutz im Unternehmen bietet eine Gefahrenbeurteilung. Dafür müssen die einzelnen Arbeiten und Arbeitsplätze genauer unter die Lupe genommen werden. Unternehmer müssen sich Gedanken machen, welche Gefahren hier entstehen können und geeignete Maßnahmen entwickeln, wie diese zu vermeiden sind. Als Faustregel gilt hierbei: Man kann nur die Gefahren abwenden, die man auch kennt.

Bei der Erstellung dieser Analyse dürfen sich insbesondere Kleinunternehmer über fachkundige Hilfe freuen. Einen Betriebsrat wird es in kleinen Betrieben seltener geben, die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist schon häufiger anzutreffen und steht hilfreich zur Seite. Ebenfalls kann man sich an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden, die zudem in der eigenen Branche viel Erfahrung aufweist und Informationen zum Gesundheitsschutz bietet.

Rechtsvorschriften sind zu beachten

Rund um den Arbeitsschutz gibt es eine ganze Reihe von Rechtsvorschriften, die zu berücksichtigen sind. So müssen für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten entsprechende Gefährdungsbeurteilungen erstellt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Ebenfalls ist eine Unterweisungsplanung und –durchführung von Bedeutung. Sicherheitsbeauftragte müssen allerdings erst ab 21 Arbeitnehmern benannt werden, dieser Punkt dürfte für die meisten Kleinunternehmer entsprechend entfallen.

Sollte es zu Unfällen kommen, so müssen diese ausgewertet werden. Die Betreuung durch einen Betriebsarzt, der sich um die Arbeitsmedizin kümmert sowie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Im Betrieb sollten zudem Ersthelfer klar benannt werden, die hin und wieder ihre Kenntnisse in Schulungen auffrischen sollten. Sollte im Unternehmen das Hantieren mit Gefahrstoffen an der Tagesordnung sein, so müssen hierfür klare Betriebsanweisungen vorliegen.

Arbeitsschutz-Aufgaben können delegiert werden

Die Aufgaben im Arbeitsschutz sind vielfältig. Für einen Kleinunternehmer alleine sind das sehr komplexe Aufgabenbereiche, die er laut Rechtsprechung jedoch auch delegieren kann. So sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Mitarbeiter, die Arbeitsaufträge erteilen, müssen so viel Wissen im Arbeitsschutz aufweisen, dass sie auch die Anweisungen entsprechend formulieren können. Sie können ebenfalls für die regelmäßigen Unterweisungen der Mitarbeiter eingesetzt werden und sollten in jedem Fall bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen werden.
  • Bei Unterweisungen rund um den Arbeitsschutz sollten die Mitarbeiter angehört werden. Oft gibt es in einzelnen Bereichen Wissenslücken, die nur durch die Mitsprache der Arbeitnehmer aufgedeckt werden können.
  • Mitarbeiter, die mit der Beschaffung von Schutzausrüstungen und Arbeitsmitteln betraut sind, sollten sich ebenfalls im Arbeitsschutz auskennen. Notfalls hilft die Nachfrage bei der Berufsgenossenschaft.
  • Regelmäßige Untersuchungen durch den Betriebsarzt sind für den Arbeitsschutz entscheidend. Für die Vereinbarung der Termine ist der Betrieb selbst zuständig. Diese Aufgabe kann an Mitarbeiter übertragen werden, die ohnehin den Personalbereich managen.
  • Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen müssen regelmäßig gewartet und instandgehalten werden. Diese Aufgabe übernimmt meist ebenfalls ein Mitarbeiter, der dann auch gleich die erforderlichen Prüfungen im Sinne des Arbeitsschutzes überwachen kann.

2 comments

  1. Danke für Deinen praktischen Artikel.

    Ich stöbere schon länger auf deinem interessanten Weblog.
    Und heute musste mich mal zu Wort melden und ein „Danke“
    hinterlassen.

    Mache genauso weiter, freue mich bereits jetzt schon auf den nächsten Beitrag

  2. Ein sehr wichtiges Thema! Der Arbeitsschutz wird bei uns ganz besonders groß geschrieben. Besonders die Berufsgenossenschaft hat auch sehr gute uns interessante Hefte und Vorschriften zu diesem Thema. Für viele ein Ärgernis- für mich ein wichtiger Bestandteil der Arbeitswelt.

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