Es ist keine Schande, es kann jedem passieren: Du bist mit einer tollen Geschäftsidee in die eigene Existenz gestartet und musstest eine Niederlage hinnehmen. Doch warum den Kopf in den Sand stecken? Du hast etwas gewagt und hast die Chance, es wieder zu versuchen. Als Re-Starter kannst Du im zweiten Anlauf erfolgreich werden und aus Deinen gemachten Fehlern Lehren für Dein Handeln in der Zukunft ziehen.
Aber eins sei vorweg gesagt: einfach wird es den gescheiterten Unternehmern nicht wirklich gemacht. Die Kultur der zweiten Chance lässt noch erheblich zu wünschen übrig. Um eine reelle zweite Chance zu haben, sollte der Ausstieg aus der ersten Firma möglichst rechtzeitig, mit offenen Karten und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Schwierig wird es beim Re-Start besonders, den Widereinstieg in das Unternehmerdasein zu finanzieren. Also gilt es in erster Linie, Kreditgeber zu überzeugen, dass Du aus Deinen Fehlern Schlüsse für die Zukunft gezogen hast.
Eine Vorrausetzung für den Beginn ist also die Aufarbeitung des Scheiterns. Das heißt, Du solltest die Gründe, welche zur Aufgabe Deiner ersten Existenzgründung geführt haben, sorgfältig analysieren. Dabei ist Selbstkritik angesagt, nur so kannst du betriebliche Schwachstellen und persönliche Gründe aufspüren. Die aufgezeigten Fehlerquellen können dazu dienen, ein fundiertes neues Konzept zu erstellen. Wenn ein Unternehmen scheitert, sterben zweifelsfrei auch ein Stück weit die Träume der Unternehmer und Unternehmerinnen und nicht nur das Geld ist dahin. Man hat das Vertrauen in sich und sein Können und oft auch den Glauben an die ganze Welt verloren.
Die Zweite Gründung
Also sollte man bei der zweiten Gründung nichts überstürzen. Man sollte sich Zeit geben, physisch und psychisch wieder auf die Beine zu kommen und soweit gestärkt in die neue Aufgabe gehen, dass man sie auch meistern kann. Natürlich ist es auch wichtig, seine Verbindlichkeiten zu regulieren, bevor man nochmals durchstartet. Ehemalige Existenzgründer brauchen keine Angst vor einer lebenslangen Verschuldung haben.
Denn das Insolvenzrecht bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nachdem sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verstrichen sind, von einer Restschuldbefreiung Gebrauch zu machen.
Nun steht man vor der Frage: Wie finanziere ich meine zweite Existenz? Finanzielle Rücklagen sind oft aufgebraucht, eventuell vorhandenes Vermögen wurde zur Schuldenregulierung eingesetzt. Stehen noch Verbindlichkeiten aus und es wurde noch keine Restschuldbefreiung erteilt, musst Du davon ausgehen, dass Dich Deine Bank als nicht kreditfähig einstufen wird.
Häufig ist es hier die einzige Möglichkeit, um seinen Neustart finanziell abzusichern, dass man auf private Kapitalgeber bzw. auf Bürgen zurückgreift. Auch wenn Du einige Hürden überwinden musst, lohnt es auf jeden Fall, eine zweite Chance zu ergreifen, um sich auf dem Markt als Unternehmer zu profilieren. Jeder macht Fehler und jeder kann daraus lernen. Also, nur Mut, auch Du hast eine zweite Chance verdient.
Kerstin
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Frank
Sep 01. 2011
Ich denke mal der größte Hemmschuh zum zweiten Anlauf dürfte der fehlende Mut sein und dann wie du auch schreibst die ganzen Steine die da im Weg rumliegen wenn es um die Finanzierung geht. Beim zweiten Anlauf sollte man auf jeden Fall ein gutes Konzept vorlegen welches man am besten zusammen mit einem Profi ausarbeitet oder es dem zumindest zu Abnahme vorlegt. Ein guter Ansprechpartner ist da z.B. der Steuerberater.
Michael
Sep 01. 2011
Habe es schon 2 mal versucht und bin 2 mal gescheitert. Beim ersten mal habe ich mich überarbeitet und habe die Selbstständigkeit aufgegeben, als ich meine Diplomarbeit geschrieben habe und mein 2ter Versuch war es mit ein paar Freunden eine AG zu gründen. Die AG gibt es noch und gehört mit zu einem kleinen Teil auch noch, aber ich arbeite nicht mehr für die AG. Ob ich es noch ein drittes mal versuche weiß ich noch nicht. Aber mit Familie und Verantwortung kann man halt nicht spontan morgens einfach mal ein paar Kollegen anrufen und sagen: "Hey, lasst uns mal eine AG gründen."