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Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist letztendlich nichts weiter, als eine Berufshaftpflichtversicherung für diejenigen, die im Dienstleistungssektor tätig sind.

Das heißt, dass diese Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besonders für die Personen und Institutionen von Vorteil ist, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit fremde Vermögensinteressen wahrnehmen müssen. Auch die, die beratend, prüfend, begutachtend, vollstreckend oder Aufsichts führend tätig sind, benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor sogenannten Vermögensschäden. Ein Vermögensschaden ist zwar im Grunde genommen bereits in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, dann aber auch häufig mit einer viel geringeren Versicherungssumme. Der Grund ist naheliegend: Im Privatbereich kommt es kaum zu echten Schäden infolge von Vermögensbetreuungspflichten. Wie jede andere Versicherung auch, reguliert die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die begründeten.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei einigen Selbstständigen

Haftungsansprüche und wehrt diese unbegründeten ab. Die Schäden treten aufgrund der Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten auf und können somit weder den Personen- noch Sachschäden zugeordnet werden. Daher können auch besonders im Beruf starke Vermögensschäden auftreten.

Die Abwehr der unberechtigten Haftungsansprüche wird auch als passive Rechtschutzfunktion bezeichnet. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hat somit in zahlreichen Berufsgruppen eine wesentliche Bedeutung, besonders wenn hier vermögensbezogene Sorgfaltspflichten vorliegen.

Zu diesen Berufsgruppen zählt unter anderem der Steuerberater, der Rechtsanwalt, einige Ärzte, der Heilpraktiker, der Wirtschaftsprüfer oder aber auch der Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften. Ein berufliches Versehen kann hier die berufliche Existenz des Betroffenen gefährden. Ein Weg, der durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verhindert werden kann.

Spricht man von einer Berufshaftpflichtversicherung, spricht man automatisch auch von dem sogenannten Verstoß-Prinzip. Dieses beinhaltet nichts weiter, als dass die Vermögensschäden normalerweise erst nach einiger Zeit sichtbar werden und nicht sofort.

Die Berufshaftpflichtversicherung trägt dem dann Rechnung. Demzufolge ist der Versicherungsfall bei dieser Versicherung nicht wie sonst üblich das Schadensereignis oder die Anspruchserhebung (Eintritt des Vermögensschadens und Geltendmachung des Schadens durch den Betroffenen), sondern der Verstoß an sich, also das berufliche Versehen.

Die Anbieter der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung tummeln sich auf dem Markt. Dabei ist es wichtig, besonders bei einer solchen wichtigen Versicherung, die Anbieter zu vergleichen und das Preis-Leistungs- Verhältnis etwas tiefer zu beleuchten. Die optimale Form kann man lediglich bei spezialisierten und unabhängigen Beratern erhalten.

Da ein Vermögensschaden sehr viel Geld kosten kann – auch das eigene – ist eine solche Versicherung durchaus anzuraten. Einen entsprechenden Vergleich zahlreicher Anbieter unter Berücksichtigung der eigenen Wünsche und Forderungen kann man im Internet durchführen.

Gilt die Berufshaftpflichtversicherung als sogenannte Sicherheit, die in einigen Berufen unbedingt vorhanden sein sollte, gilt sie in wiederum anderen Berufen als absolute Notwendigkeit, um die eigene Existenz nicht zu gefährden. Dabei ist es wichtig, dass die weitreichenden Entscheidungen oftmals gravierende Folgen nach sich ziehen können.

Auch der finanzielle Bereich ist davon betroffen, selbst wenn die Schäden erst nach Jahren sichtbar werden. Eine Absicht des Beratenden muss nicht unbedingt dahinterstecken. Oftmals reicht schon ein Versehen, welches diese Folgen nach sich ziehen kann.

Zu den führenden Versicherungen zählen unter anderem die Allianz, AXA und auch die R+V Versicherungen. Beachtenswert ist jedoch auch, dass die Berufshaftpflichtversicherung keinen Personen- oder Sachschaden abdeckt. Dieser wird letztendlich durch die Private Haftpflicht oder die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

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