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Wichtige Verdienstgrenzen für selbstständige Studenten

Wie im vorangegangenen Teil unserer kleinen Serie rund um die studentische Selbstständigkeit bereits kurz angerissen, soll es heute um wichtige Verdienstgrenzen gehen. Denn diese sollten immer beachtet werden, bevor die Gründung überhaupt in Betracht gezogen wird.

Selbstständig als Student

Verdienstgrenzen für selbstständige Studenten

Verdienstgrenzen für Steuern und Abgaben

Zunächst einmal wollen wir die Verdienstgrenzen für Steuern und Abgaben näher betrachten. Dabei können unterschiedliche Steuern anfallen, wobei sich diese unter anderem auch nach der Art der Selbstständigkeit (freiberuflich oder Gewerbe, Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung usw.) richten.

Die Einkommenssteuer ist eine der wichtigsten Steuern, die von allen Personen gezahlt werden muss, welche Einkommen erzielen. Dabei gilt ein Freibetrag von derzeit 7.235 Euro jährlich. Wer also mehr Einnahmen erzielt, als dieser Betrag darstellt, der muss Einkommenssteuer zahlen.

Die Umsatzsteuer ist eine weitere wichtige Steuer für Selbstständige. Sie fällt allerdings nur dann an, wenn die Regelbesteuerung gewählt wurde oder aufgrund hoher Umsätze die Regelbesteuerung vorgeschrieben ist. Ab einem Umsatz von 17.500 Euro pro Jahr und voraussichtlich mehr als 50.000 Euro im kommenden Jahr ist die Umsatzsteuer zu zahlen.

Für Gewerbetreibende, die sich also nicht als Freiberufler selbstständig machen, fällt zusätzlich die Gewerbesteuer an. Sie ist ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro zu entrichten und richtet sich in ihrer Höhe nach dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist.

Die Industrie- und Handelskammer wird bei der Gewerbeanmeldung ebenfalls über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit informiert. Beiträge zur IHK fallen an, wenn ein Gewinn von etwa 5.150 Euro pro Jahr überschritten wird.

Verdienstgrenzen für wichtige Versicherungen

Ebenfalls sollten Studenten, die sich mit dem Gründungsgedanken tragen, beachten, dass sie unter Umständen soziale Absicherungen einbüßen, wenn ihr Einkommen zu hoch liegt. So kann die Familienkrankenversicherung bereits ab einem Einkommen von 3.900 Euro jährlich nicht mehr genutzt werden. In diesem Fall müssen sich Studenten auf eigene Kosten krankenversichern. Das ist, trotz zugegeben günstiger Studenten-Tarife, nicht ganz billig. Ein Vergleich lohnt.

Ab einem Einkommen von 4.227,36 Euro pro Jahr besteht ebenfalls kein Anspruch mehr auf BaFöG. Das Kindergeld, das viele Studenten erhalten, entfällt, wenn das Einkommen 7.188 Euro jährlich überschreitet. Hierbei wird der BaFöG-Anteil mit eingerechnet.

Fazit

Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, die oben genannten Grenzen zu kennen. Denn es gibt nur zwei Möglichkeiten:

  1. Man bemüht sich, unter diesen Grenzen zu bleiben, um keine finanziellen Nachteile zu erhalten.
  2. Man verdient sehr viel mehr, als die oben genannten Grenzen, so dass der finanzielle Verlust zu verkraften ist.

Klar geworden ist jetzt sicher auch, dass es große Unterschiede gibt, je nachdem, ob man sich als Gewerbetreibender oder Freiberufler, als Kleinunternehmer oder echter Unternehmer mit Regelbesteuerung selbstständig macht. Diesen Fragen und Hintergründen gehen wir in den folgenden Artikeln auf den Grund.

2 comments

  1. Tax ist eine nationale Loyalität, sondern auch die Pflicht eines jeden Bürgers.

  2. Das ist eben ziemlich dreist, dass man bei einem Euro, den man zu viel verdient, direkt hohe finanzielle Einbußen befürchten muss. Ein flexibleres Steuersystem wäre hier von Vorteil.