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Umsatzsteuerpflicht oder Kleingewerbe?

Umsatzsteuerpflicht oder KleingewerbeIn unserem letzten Beitrag haben wir bereits die Unterschiede zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern erläutert. Bei der Gründung ist aber auch hinsichtlich der Umsatzsteuer eine Entscheidung zu treffen. Grundsätzlich lässt sich hierbei zwischen der Kleinunternehmerregelung, sowie der Regelbesteuerung unterscheiden. Beide Varianten haben durchaus einige Vorteile zu bieten, aber genauso wenig sollten die Nachteile außer Acht gelassen werden.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung, die im §19 UStG geregelt ist, sagt aus, dass der Kleinunternehmer auf seinen Rechnungen an Kunden keine Umsatzsteuer ausweisen darf. Im Gegenzug dazu darf er auch keine Vorsteuer für die eigenen Ausgaben ziehen. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur bei gewissen Umsatzgrenzen. Diese liegen bei 17.500 Euro im Jahr der Gründung, sowie bei 50.000 Euro im Folgejahr. Sobald diese Grenzen überschritten werden, kommt die Kleinunternehmerregelung nicht mehr zum Einsatz, die Regelbesteuerung wird verpflichtend.

Aufgrund der geringen Umsätze in den ersten Geschäftsjahren wäre die Kleinunternehmerregelung insbesondere für nebenberufliche Selbstständige sicher eine gute Möglichkeit. Denn sie erspart auch die lästigen Umsatzsteuervoranmeldungen. Allerdings lohnt sich diese Variante nur dann, wenn geringe betriebliche Ausgaben zu erwarten sind. Wer hohe Ausgaben oder Investitionen hat, häufig bei Lieferanten bestellen muss, für den kann die Regelbesteuerung sinnvoller sein. Ebenfalls kommt es bei der Entscheidung auf die Zielgruppe des Unternehmens an.

Für Endverbraucher spielt es in der Regel keine Rolle, ob auf den Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen wird oder nicht. Firmenkunden werden dagegen etwas anders reagieren, da sie die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen können.

Wann lohnt sich die Regelbesteuerung?

Im Gegensatz zur Kleiunternehmerregelung findet sich auch die Regelbesteuerung. Sie wird gerne genutzt, wenn hohe betriebliche Investitionskosten anfallen, da die darauf entfallende Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden kann. Die Regelbesteuerung kann auch dann angewendet werden, wenn die Umsätze des Unternehmens voraussichtlich unter den oben genannten Grenzen bleiben werden. Allerdings bindet sich der Gründer an diese Entscheidung für wenigstens fünf Jahre.

Die Vorteile bei der Regelbesteuerung liegen zunächst einmal darin, dass die gezahlte Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden kann. Sie wird mit der vereinnahmten Umsatzsteuer aus den Kundenrechnungen verrechnet und entsprechend muss ein bestimmter Betrag an das Finanzamt abgeführt werden oder es kommt zu einer Erstattung. Insbesondere bei Firmenkunden ist die Wahl der Regelbesteuerung sinnvoll, da diese oft großen Wert auf Lieferanten mit Umsatzsteuerausweis legen.

Zu beachten ist hier außerdem, dass es Unterschiede zwischen Ist- und Soll-Versteuerung gibt. Erstere sollte, sofern möglich, immer genutzt werden. Sie besagt nämlich, dass die Umsatzsteuer, die von den Kunden gezahlt wurde, erst dann an den Fiskus abgeführt werden muss, wenn die Rechnungen bereits ausgeglichen sind. Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer dagegen schon mit Schreiben der Rechnung fällig.

2 comments

  1. Alexander Schumann

    Ich bin Student und bin seit ende 2010 selbständig. Ich habe zu Anfang die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen und hatte so sehr viel weniger Dinge um die ich mich kümmern musste. Als Einstig finde ich die Kleinunternehmerregelung sehr nützlich. Seit Anfang 2012 gilt diese Regelung bei mir nicht mehr. Das macht nichts, denn ich hatte genug Zeit in alles weitere "reinzuwachsen".

  2. Bei der Entscheidung, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, spielen sicherlich auch die Ausgaben eine Rolle. Wer hohe Ausgaben hat, muss auch mehr Umsatzsteuer zahlen. Da kann sich die Regelbesteuerung lohnen. Andernfalls ist die Kleinunternehmerregelung gerade am Anfang der Selbstständigkeit eine empfehlenswert – weil einfache – Angelegenheit.