Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur “Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” verabschiedet. Darin verankert sind deutliche Einsparungen bei der Förderung von Arbeitslosen, welche in die Selbstständigkeit starten möchten. Laut des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll die Arbeitsmarkpolitik durch diese Gesetzesverabschiedung stärker auf ihr erklärtes Ziel fokussiert werden: die Arbeitsvermittlung in den 1. Arbeitsmarkt.
Die Regierung möchte für die Vermittler in den Jobcentern bessere Voraussetzungen schaffen, um eine passgenaue Förderung anbieten zu können. Begründet wird die Entscheidung, welche zweifelsfrei zulasten der künftigen Existenzgründer gehen wird, damit, dass sich viele Arbeitslose auch ohne diesen Zuschuss selbstständig machen würden und die Gelder lediglich einen “Mitnahmeeffekt” darstellen würden. Jeder Gründer dagegen weiß, das erste Jahr ist das schwierigste der gesamten Selbstständigkeit und jede Unterstützung in den Monaten der Anlaufphase ist wahrlich Gold wert.
Änderungen: Gründungszuschuss
Ab November 2011 soll der Rechtsanspruch Arbeitsloser auf den Gründungszuschuss entfallen. Er soll in eine Ermessensleistung umgemünzt werden. Das bedeutet, Dein Arbeitsberater entscheidet, ob die Gelder bewilligt werden. Bei der Antragsstellung musst Du zukünftig noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen Arbeitslosengeld haben, bisher waren es 90 Tage. Die erste Förderphase beträgt laut neuem Gesetz statt neun nur noch sechs Monate. Der Gründer soll weiterhin das Arbeitslosengeld und eine Pauschale von 300 Euro erhalten. Die Gesamtförderdauer soll sich weiterhin auf 15 Monate erstrecken.
Über das verabschiedete Gesetz herrschen geteilte Meinungen. Begrüßt wird die geplante Gesetzesänderung von der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Die IHK wertet es positiv, dass die Gründer ihre berufliche Existenz nun gründlicher planen müssten und sich so “Schnellschüsse” verhindern ließen.
Kritik übte der Verband der Gründungsinitiativen (VDG) und das Deutsche Gründerinnen Forum (DGF). Beide Verbände warnen vor einem Rückgang der Gründungen und somit einer negativen Auswirkung auf den Arbeitsmarkt.
Etwa 40% aller Firmenneugründungen erfolgt aus der Arbeitslosigkeit heraus. Jeder dritte Existenzgründer nimmt den Gründungszuschuss in Anspruch. Ein Rückgang der Firmengründungen könnte die Schaffung von bis zu 250 000 neuen Arbeitsplätzen gefährden.
Statistisch gesehen sind nach fünf Jahren etwa 60% aller geförderten Selbstständigen noch immer in ihrem Unternehmen tätig. Ob diese Zahlen als Anstoß zum Umdenken reichen, bleibt allerdings fraglich.








Kreditklemme für den Mittelstand wird spürbar
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Start-up - Allein oder mit Hilfe?
Hallo Kerstin,
vor allem ist zu erwarten, dass die 1,8 Milliaren zur Verfügung stehenden Euro bereits Ende Oktober aufgebraucht sein werden, da viele Gründer Ihr Vorhaben vorziehen werden. Es wird sich dann zeigen, ob sich Arbeitslose tatsächlich trotzdem selbstständig machen. Ich bezweifle dies. Denn wie schon die Amway Selbstständigkeitumfrage 1/2010 (http://zukunft-selbststaendigkeit.de/fileadmin/template/download/amway_LMU_selbstaendigkeitsumfrage_100426.pdf) zeigte, hält die Mehrheit der Deutschen Existenzgründung für ein riskantes Unterfangen. Die größte Hürde, stellt für 85 % der Befragten das für eine Existenzgründung fehlende Startkapital dar. Nachvollziehbar! Denn mit einer gesicherten finanziellen Basis lassen sich Träume und Visionen viel leichter verwirklichen und in konkrete Unternehmensziele umwandeln.
Beste Grüße
Jan-Pieter van Nes