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iPad-Hype und Affiliate-Marketing

Seit kurzem denken einige unwissende Menschen wieder, sie könnten schnell mit dem Namen anderer Geld verdienen. Die Rede ist von Apple´s iPad, welches gerade bei Domaingrabbern sehr viel Aufmerksamkeit bekommt. Wie im Bericht von Blog-Gedanken zu lesen ist, werden neben Domainnamen, auch schon Emailadressen mit dem Kürzel iPad angeboten.

Ich denke, dass die meisten Anbieter nicht genau wissen, auf was sie sich da einlassen, aber ein bekanntes Sprichwort lautet: “Unwissenheit, schützt vor Strafe nicht!” Schon so einige Webmaster wurden bis auf die Unterhose verklagt, weil sie sich nicht mit dem Marken- und Namensrecht beschäftigt haben.

Markenrechtsverletzung

apple-domain-markenrecht Im Fall, wie oben beschrieben, ist ein Markenrechtsverletzung offensichtlich. Wer mit Marken Geld verdienen möchte, sollte sich die Erlaubnis schriftlich geben lassen. Oder, wie ich es am besten finde: “Finger weg, vom Markendreck.” Wie es Apple selber sieht, könnt ihr in den Berichten von Internetworld und Macnotes nachlesen. Apple verzichtet, nach den Hypes um das iPhone, iPod und was weiß ich noch, auf die externe Vermarktung durch kleine Webmaster und deren Webseiten. Ich hoffe doch, dass es ein Fehler war, sich gegen die Mehrheit auszusprechen und viele Webmaster aus dem Partnerprogramm zu verbannen.

Weiterhin wird es Zanox.de Publishern verboten, weder Bilder noch Domainnamen zu verwenden, die das iPad darstellen oder beinhalten. Die Vorgehensweise möchte ich mal verstehen, aber dafür bin ich wahrscheinlich zu unerfahren, um das Netz aus meinen Werbeaktionen auszuschließen. Vielleicht kommt ja Apple wieder zur Besinnung, aber dann kann es schon zu spät sein. Eine ganz andere Ansicht habe ich bei Blogs Optimieren gefunden. Bastian meint, dass Apple den Run auf das iPad damit eindämmen möchte, um somit nicht in Lieferschwierigkeiten zu kommen.

Nicht nur auf einen Anbieter setzen

Gerade im Affiliate Marketing gibt es immer wieder schnelle Veränderung der Partnerschaften, so wie im oben beschrieben Fall Apple. Was aber ist mit den Publishern, die ihre Webseiten nur auf Apple Produkte ausgerichtet und optimiert haben? Die Auswahl eines Affiliate Partners sollte man sich genau überlegen und alle Eventualitäten in Betracht ziehen.

Jedenfalls braucht man den Kopf nicht in den Sand stecken. Es gibt genug andere Partnerprogramme, die zum Beispiel das iPhone, den iPod und vielleicht auch das iPad anbieten. Wer also bei Apple gesperrt wurde, sollte sich bei Superclix, Affili.net, Belboon und vielen weiteren Netzwerken umschauen. In dem Bericht von Eisy, dessen neuen Blog ich richtig klasse finde, schreibt er unter anderem, dass man auf mehrere Partnerprogramme setzten sollte, um dauerhaften Erfolg zu haben.

Meine Bitte an euch

Registriert keine markenrechtsbedenklichen Domains und verfallt nicht den Hype, nur weil eine Sex.com oder Pizza.com einige Millionen eingebracht haben. Ob eine Marke auf dem Namen liegt, erfahrt ihr bei verschiedenen Markenregistern:

  • DPMA für Deutschland
  • USPTO für die USA
  • Amt der Europäischen Union für Europa
  • WIPO

Auch ohne Markeneintrag kann es zu Problemen kommen, verlasst euch also nicht darauf, nur weil es keinen Markeneintrag gibt, dass ihr eine solche Domain verwenden dürft.

4 comments

  1. Ob ein Markenname vorliegt, kann man auch einfach mit dem "namecheck" von united-domains testen.
    auf http://www.ud.com

    • Hi mcaR,

      ich halte nichts von derartigen externen Lösungen, weil man nicht weiß, welche Datenbanken abgefragt werden. Am besten man schaut gleich nach generischen Domains.

      Grüße Ivo

  2. Fragen stellen

    Die Leute, die von Apple verklagt wurden sind selber schuld. Es sollte doch wohl jedem klar sein, dass man geschützte Markenamen nicht als Domain registrieren darf.

    • Viele haben aber nur Dollarzeichen in den Augen, wie man es auch verschiedenen Trickfilmen kennt. 😉
      Grüße Ivo