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Der Countdown läuft – Wechsel der KV zum Jahresende

Von Kerstin Dezember 4, 2011 Kommentare deaktiviert

Seit dem Jahre 2011 ist es für Arbeitnehmer und Angestellte wesentlich einfacher geworden, von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Kasse zu wechseln. Die privaten Anbieter freut es und bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2011 verzeichneten sie einen Zuwachs von 20%. Zum Jahresende wird sich diese Zahl nochmals erhöhen.

 PKV GKV Vergleich zum Jahreswechsel

PKV GKV Vergleich zum Jahreswechsel

Auch für uns Unternehmer besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Dabei hast Du grundsätzlich die Wahl, ob Du in einer gesetzlichen oder in einer privaten Kasse versichert sein möchtest. Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist, kann zum Jahresende in eine private Kasse wechseln, denn die meisten Versicherungen erlauben eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres. Die Versicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf die Wartezeiten in der privaten Kasse angerechnet.

Private Kassen locken mit niedrigen Beiträgen und einem hohen Leistungsspektrum, dem gegenüber stehen Kürzungen im Leistungskatalog und Beitragserhöhungen bei den gesetzlichen Kassen. Kein Wunder also, dass viele Unternehmer zum Jahresende einen Wechsel der Krankenversicherung ins Auge fassen. Auch wenn viele Faktoren dafür sprechen, sollte man nichts überstürzen. Man hat die Wahl aus Komplett-Tarifen oder kann sich individuelle Leistungspakete zusammenstellen. Um einen Überblick über das Preis- Leistungsverhältnis der einzelnen Anbieter zu erlangen, lohnt ein PKV GKV Vergleich. Hierbei werden regelmäßig die Tarife der einzelnen Anbieter überprüft und die jeweiligen Testsieger ermittelt.

Bei den privaten Kassen bietet sich den Unternehmern ein entscheidender Vorteil, von dem besonders Existenzgründer mit einem höheren Einkommen profitieren, denn die Beiträge bei den privaten Kassen sind nicht abhängig vom Einkommen. Während Gutverdiener in der gesetzlichen Kasse 15,5% zahlen müssen, fahren sie bei den privaten Kassen deutlich günstiger, vorausgesetzt sie sind gesundheitlich stabil und nicht älter als 45 Jahre. Wer im laufenden Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann bei den privaten Kassen mit einer Rückerstattung von drei Monatsbeiträgen rechnen.

Bei der Wahl einer geeigneten Kasse solltest Du darauf achten, dass im Leistungsspektrum ambulante und stationäre Behandlung, Zahnleistungen und Krankentagegeld als Grundversorgung enthalten sind. Wer eine Selbstbeteiligung vereinbart, kann seine Monatsbeiträge deutlich reduzieren. Alle Kassen sind verpflichtet, günstige Einstiegstarife anzubieten. Die Beiträge richten sich nach dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Bedenke, dass es sich bei Basis- oder Standardtarifen lediglich um eine Grundversorgung handelt. Beachten solltest Du auch, dass die PKV keine Familienversicherung ist und jedes Familienmitglied gesondert versichert werden muss, dem gegenüber bieten die gesetzlichen Kassen die Möglichkeit der Mitversicherung von Familienangehörigen an.

So gelingt der Wechsel von der GKV in die PKV reibungslos:

  • Einholen einer schriftlichen Bestätigung über eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV.
  • Der Wechsel ist innerhalb von zwei Wochen rückwirkend möglich, ansonsten gilt die ordentliche Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten.
  • Einen PKV – GKV Vergleich anstellen.
  • Informationen zu Tarifen und Leistungen der PKV einholen.
  • Bei verschiedenen Gesellschaften Anträge stellen.
  • Sich für das beste Angebot entscheiden.
  • Die Mitgliedschaft in der GKV schriftlich kündigen und die Versicherungsbestätigung der PKV dort einreichen.
  • Von der GKV einen Nachweis über die Versicherungszeiten anfordern und dieses Formular bei der PKV einreichen.

Wenn Selbständige wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse möglich. Achtung – wer 55 Jahre und älter ist kann von der privaten Kasse nicht mehr in die gesetzliche Kasse zurück. Es ist auch möglich, innerhalb der privaten Kasse zwischen einzelnen Tarifen zu wechseln oder Tarife anderer privater Versicherungen zu nutzen.

Die Kündigungsfrist für einen Wechsel innerhalb der privaten Kassen beträgt zwei Monate. Erhöht das Unternehmen die Versicherungsbeiträge ist es möglich, außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung muss spätestens vier Wochen nach Eingang der Mitteilung über die Beitragserhöhung dem Bearbeiter vorliegen. Dann ist der Wechsel zum Beginn der in Kraft tretenden Änderung möglich.

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