Home » Existenzgründer Ratgeber » Freiberuflerin oder Freiberufler werden

Freiberuflerin oder Freiberufler werden

So kannst Du Dich als Freiberuflerin bzw. Freiberufler selbstständig machen

Selbstbestimmtes Arbeiten, berufliche Kreativität und Unabhängigkeit – immer mehr Menschen in Deutschland entscheiden sich für eine freiberufliche Tätigkeit. Doch wer genau sich als Freiberuflerin oder Freiberufler bezeichnen und wie man freiberuflich tätig werden kann, ist tatsächlich den wenigsten ganz klar. Dabei kann man in ganz unterschiedlichen beruflichen Bereichen Freiberuflerin bzw. Freiberufler werden und profitiert dabei sogar von zahlreichen Vorteilen. Der Start in die selbstständige Tätigkeit ist jedoch nicht immer ganz einfach und kann nicht nur zur persönlichen, sondern auch zur finanziellen Herausforderung werden. Brauchst Du finanzielle Unterstützung bei Deinem Schritt in die Selbstständigkeit, kann Dich ein Kredit von auxmoney bei der Realisierung Deiner Geschäftsidee unterstützen. Was genau man unter dieser Form der Selbstständigkeit versteht, welchen Tätigkeiten Freiberuflerinnen bzw. Freiberufler nachgehen können und was es dabei zu beachten gibt, erfährst Du hier.

Freiberufler – was ist das?

Freiberuflerinnen und Freiberufler üben wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Berufe aus. Nach deutschem Recht ist eine freiberufliche Tätigkeit kein Gewerbe und unterliegt daher weder der Gewerbesteuer noch der Gewerbeordnung.

Die Berufsbezeichnung Freiberufler ist übrigens nicht zu verwechseln mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diese beschreibt lediglich die Art des Beschäftigungsverhältnisses in Abgrenzung zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und sagt nichts über den ausgeübten Beruf aus. Die Bezeichnung Freiberufler bezieht sich dagegen auf konkrete wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten. Allerdings ist Freiberufler nicht gleich Freiberufler, denn laut § 18 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes unterscheidet man die freien Berufe in drei Gruppen: Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.

Katalogberufe

Unter § 18 im Einkommenssteuergesetz sind alle freiberuflichen Tätigkeiten in Katalogform aufgeführt, weshalb man diese Tätigkeiten auch als Katalogberufe bezeichnet.

Zu den Katalogberufen gehören:

  • Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Physiotherapeuten, Diplom-Psychologen)
  • Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Betriebswirte)
  • Naturwissenschaftliche und technische Berufe (Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Lotsen)
  • Kulturberufe (Journalisten, Schriftsteller, Dolmetscher, Lehrer, Künstler)

Katalogähnliche Berufe

Katalogähnliche Berufe müssen mit in ihren Anforderungen mit den Katalogberufen vergleichbar sein. Beide Berufsgruppen erfordern eine höhere Ausbildung. Zu den katalogähnlichen Berufen zählen z. B. Werbetexterinnen und Werbetexter, Reitlehrerinnen und Reitlehrer, Dirigentinnen und Dirigenten, Fotografinnen und Fotografen oder Grafikerinnen und Grafiker. Ob ein Beruf als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird, unterliegt jedoch abschließend der Einzelfallprüfung des Finanzamtes.

Tätigkeitsberufe

Neben Katalogberufen und katalogähnlichen Berufen gehören auch die sogenannten Tätigkeitsberufe zu den freiberuflichen Tätigkeiten. Entscheidend ist bei diesen nicht die Berufsausbildung, sondern die konkrete Tätigkeit. Auch hier wird jedoch stets individuell vom Finanzamt geprüft, ob es sich wirklich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.

Zu den Tätigkeitsberufen gehören z. B.:

  • Wissenschaftliche Tätigkeit (Gutachter, Lehrer, Forscher)
  • Künstlerische Tätigkeit (Maler, Bildhauer, Showstar, Regisseur)
  • Schriftstellerische Tätigkeit (Autor, Online-Journalist, Lehrer)
  • Erzieherische Tätigkeit (Betreiber von Kindereinrichtungen)
  • Unterrichtende Tätigkeit (Kommunikationstrainer, Reitlehrer)

Wie unterschieden sich Freiberufler von Gewerbetreibenden?

Freiberuflich tätige Personen unterscheiden sich aufgrund verschiedener Kriterien von Gewerbetreibenden:

  • Keine Gewerbeanmeldung nötig
  • Befreiung von der Gewerbesteuer
  • Keine doppelte Buchführung nötig, es reicht die Einnahmen- Überschussrechnung aus
  • Keine zwingenden Mitgliedschaften in der Handelskammer oder Handwerkskammer
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler können mit anderen freiberuflich Tätigen Partnergesellschaften gründen

Letztlich ist es allerdings Sache des Finanzamtes, den Einzelfall zu prüfen und über den Status des freien Berufes zu entscheiden.

Kriterien für eine freiberufliche Tätigkeit

  • Die Tätigkeit ist in hohem Maße kreativ.
  • Es wurde eine höhere Bildung erzielt oder es liegt ein akademischer Abschluss vor.
  • Für die Tätigkeit waren anspruchsvolle Zusatzausbildungen nötig.
  • Du trägst die alleinige inhaltliche Verantwortung für die Tätigkeit.
  • Das Tätigkeitsfeld berührt die Bereiche Lehre, Beratung oder Coaching.
  • Zu den Kunden wurde ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgebaut.
  • Die Tätigkeit besitzt das Niveau eines in den Katalogberufen aufgeführten Berufes.
  • Du wirst auf Honorarbasis bezahlt.
  • Du vermittelst Erfahrungen und Wissen auf hohem Niveau.

Kriterien für eine gewerbliche Tätigkeit

  • Du verkaufst bestimmte Waren.
  • Du vermittelst Dienstleistungen.
  • Du produzierst Waren.
  • Dein Unternehmen wächst durch den Einsatz von Kapital.

Selbstständig als Freiberuflerin oder Freiberufler: Ein Businessplan hilft bei der Planung

Um freiberuflich tätig zu werden, ist nicht zwangsläufig eigenes Personal, ein Büro oder teures Equipment nötig. Je nach Beruf reichen schon ein eigener Computer und eine gute Ausbildung, um als Freiberuflerin oder Freiberufler erfolgreich zu werden. Trotzdem solltest Du auch, wenn Du freiberuflich tätig werden willst, nicht auf einen Businessplan verzichten. Denn darin kannst Du alle wichtigen Aspekte Deiner Tätigkeit als Freiberuflerin bzw. Freiberufler durchdenken, z. B. die Positionierung, die Konkurrenzanalyse, geplante Marketingstrategien oder wie du Auftraggeber für Dich gewinnen möchtest. Auf diese Weise kannst Du Dir schon im Vorfeld ausführliche Gedanken um alle Aspekte der Selbstständigkeit machen und Fehler vermeiden. Mit unserer kostenlosen Businessplan-Vorlage ist dieser Schritt zum Freiberufler sogar noch einfacher!

Jetzt Businessplan-Vorlage herunterladen

Freiberuflerin bzw. Freiberufler werden: Das solltest Du beachten

Möchtest Du als Freiberuflerin oder Freiberufler selbstständig werden, gibt es wie bei jeder Form der Existenzgründung ein paar Dinge zu beachten, damit keine Probleme mit dem Finanzamt oder Versicherungen auftauchen. Möchtest Du Freiberuflerin bzw. Freiberufler werden, sind deshalb ein paar Schritte vorab zu erledigen, um Deine neue Tätigkeit entsprechend aufzubauen und abzusichern.

Krankenversicherung

Möchtest Du Freiberuflerin bzw. Freiberufler werden, benötigst Du wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Krankenversicherung. Als Freiberuflerin oder Freiberufler kannst Du dabei zwischen der privaten und der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Je nach Tätigkeit sind Freiberuflerinnen und Freiberufler über die Künstlersozialkasse versichert und müssen dort nur die Hälfte der Beiträge bezahlen. In der Künstlersozialkasse können sich z. B. Journalistinnen und Journalisten oder andere freiberufliche Künstlerinnen und Künstler versichern. Andere freiberuflich Tätige werden außerhalb der Künstlersozialkasse versichert und müssen ihre Beiträge für die Krankenversicherung selbst bezahlen, da sie nicht wie Angestellte von einem Arbeitgeberzuschuss profitieren. Deshalb ist es wichtig die Kosten und Leistungen der verschiedenen Möglichkeiten zur Krankenversicherung genau abzuwägen, wenn man als Freiberuflerin bzw. Freiberufler selbstständig ist oder werden möchte.

Kammerpflicht

Bist Du als Freiberuflerin oder Freiberufler selbstständig, hast Du gegenüber anderen Gewerbetreibenden den Vorteil, dass Du kein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden musst. Dadurch sparst Du die jährlichen Beiträge. Es gibt allerdings je nach Tätigkeit berufsständische Kammern, bei denen Du Dich registrieren musst. Das ist dann notwendig, wenn Du in einem kammerpflichtigen Beruf als Freiberuflerin bzw. Freiberufler selbstständig werden möchtest. Zu den kammerpflichtigen Berufen gehören z. B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten oder Wirtschaftsprüfer.

Wichtig: Bei einigen Kammern gelten Restriktionen für Werbemaßnahmen für freie Berufe. Möchtest Du als Freiberuflerin bzw. Freiberufler selbstständig werden, solltest Du Dich daher vorab informieren, welche Marketingmaßnahmen Du durchführen darfst.

Steuern und Buchführung

Wer freiberuflich tätig werden möchte, sollte auch die steuerlichen Besonderheiten für freiberufliche Tätigkeiten kennen. Freiberuflerinnen und Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, sondern lediglich die Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Zudem wirst Du als Freiberuflerin bzw. Freiberufler vom Finanzamt auch bei der Buchführung entlastet, denn es wird lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung verlangt, in der die Einkünfte eines Jahres den betrieblichen Einnahmen gegenübergestellt werden. Die Differenz daraus ergibt das zu versteuernde Einkommen.

Nachweise für die Gründung

Einfach so Freiberuflerin oder Freiberufler zu werden, funktioniert leider nicht. Denn für zahlreiche freie Berufe gibt es Zulassungsvorschriften, die erfüllt werden müssen. Dazu zählen z. B. eine entsprechende Ausbildung oder der Nachweis hoher fachlicher Kompetenz. Dieser Nachweis muss entweder bei der zuständigen Kammer oder auch bei öffentlichen Einrichtungen – für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker beim Gesundheitsamt – eingereicht werden. Hast Du als Freiberuflerin bzw. Freiberufler Deine Tätigkeiten aufgenommen, ist zudem eine Anmeldung direkt beim Finanzamt innerhalt von vier Wochen nach Start der Geschäftstätigkeit erforderlich.

Versicherungen

Abgesehen von der Krankenversicherung bzw. der Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse sind für freiberuflich Tätige noch weitere Versicherungen wichtig. Dazu gehören:

  • Pflege- und Rentenversicherung: Wer in der Künstlersozialkasse versichert ist, verfügt neben der Krankenversicherung auch über eine Pflege- und Rentenversicherung. Freiberuflerinnen und Freiberufler, die einer Standeskammer angehören, müssen dagegen selbst eine Rentenversicherung abschließen. Freie Berufe, die keiner Kammer zugeordnet sind und nicht über die Künstlersozialkasse versichert werden, sind über die deutsche Rentenversicherung Dazu gibt es bestimmte Versorgungswerke, welche die Altersvorsorge für freie Berufe absichern.
  • Unfallversicherung: Möchtest Du Freiberuflerin bzw. Freiberufler werden, besteht für Dich keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Unfallversicherung. Für manche Berufe kann eine Unfallversicherung jedoch als zusätzliche Absicherung sinnvoll sein.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenfalls nicht verpflichtend, kann aber freiberuflich Tätigen eine zusätzliche Absicherung bieten.
  • Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung: Für Freiberuflerinnen und Freiberufler im medizinischen oder lehrenden Bereich ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist dann sinnvoll, wenn Du selbstständig tätig werden möchtest und z. B. über eigene Geschäftsräume verfügst.

Rechtsformen für freiberufliche Tätigkeiten

Die Berufsbezeichnung Freiberufler wird oft mit der Rechtsform eines Unternehmens verwechselt. Das stimmt so allerdings nicht, denn freiberuflich Tätige gelten rechtlich gesehen als Einzelunternehmen. Möchtest Du Freiberuflerin bzw. Freiberufler werden und Dich für Deine Tätigkeiten mit anderen freiberuflich Tätigen zusammenschließen, ist z. B. die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, möglich.

Die möglichen Rechtsformen für Freiberuflerinnen und Freiberufler im Überblick:

  • Machst Du Dich allein selbstständig, gründest Du automatisch ein Einzelunternehmen.
  • Zusammen mit anderen Freiberuflerinnen und Freiberuflern kannst Du eine GbR oder Partnergesellschaft gründen.
  • Gründest Du eine GmbH oder UG, erlöschen jedoch Deine Vorteile als Freiberufler, keine Gewerbesteuer zu zahlen und keine doppelte Buchführung machen zu müssen.

Freiberuflerin oder Freiberufler werden: Welche Vorteile gibt es?

Möchtest Du freiberuflich tätig werden, kann das verschiedene Vorteile für Dich haben. Dazu gehören:

  • Keine Anmeldung beim Gewerbeamt und damit weniger bürokratischer Aufwand
  • Keine zwingende Mitgliedschaft bei der IHK oder der Handwerkskammer
  • Keine Eintragungen in das Handels- oder Unternehmensregister notwendig
  • Steuerliche Vorteile
  • Erleichterungen bei der Buchführung

Freiberuflich tätig werden mit finanzieller Unterstützung von auxmoney

Je nachdem, welche Tätigkeiten Du als Freiberuflerin bzw. Freiberufler ausüben möchtest, kann der Schritt in die Selbstständigkeit auch mit höheren Kosten verbunden sein. Brauchst Du z. B. bestimmtes Equipment für Deinen Beruf, lässt sich das nicht immer aus eigener Tasche finanzieren. Nach der Erstellung Deines Businessplans kennst Du jedoch die Kosten Deiner Existenzgründung und kannst so einen passenden Kredit für Selbstständige beantragen. Benötigst Du bei diesem Schritt finanzielle Unterstützung, steht Dir unser Partner auxmoney kompetent und zuverlässig zur Seite. Hier kannst Du einfach und unbürokratisch einen Kredit anfragen und hast auch als Freiberuflerin oder Freiberufler eine faire Chance auf ein Darlehen.

Bei unserem Partner auxmoney genießt Du als Freiberuflerin oder Freiberufler folgende Vorteile: 

  • Digitale Abwicklung ohne Papierkram
  • Laufzeiten flexibel wählbar zwischen 12 und 84 Monaten
  • Kreditsumme innerhalb von 24 Stunden auszahlungsbereit
  • Kreditsummen zwischen 1.000 und 50.000 Euro
  • Faire Kreditchancen für Selbstständige
Kredit für Selbstständige anfragen

Freiberuflerin oder Freiberufler werden: Checkliste im Überblick

Freiberuflerin oder Freiberufler zu werden ist für viele ein langgehegter Traum und auch mit einigen Vorteilen verbunden. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden können sich freiberuflich Tätige z. B. auf ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren und so viel Papierkram sparen. Allerdings ist die Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit auch nicht immer ganz einfach. Außerdem bist Du als Freiberuflerin oder Freiberufler selbstständig unternehmerisch tätig und trägst alleine die volle Verantwortung für Dein kleines Unternehmen. Um Probleme zu vermeiden und erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten, ist daher eine sorgfältige Planung unverzichtbar.

Möchtest Du Freiberuflerin oder Freiberufler werden, solltest Du folgende Checkliste berücksichtigen:

  • Prüfe, ob die geplante Selbstständigkeit als Freiberuflichkeit anerkannt wird
  • Erarbeite Dein Geschäftsmodell und erstelle Deinen Businessplan
  • Wähle eine Rechtsform
  • Kümmere Dich innerhalb von vier Wochen nach Geschäftsstart um die Anmeldung beim Finanzamt
  • Informiere Dich, um welche Steuern Du Dich wann und wie kümmern musst
  • Schließe alle nötigen Versicherungen ab
  • Informiere Dich über die beste Möglichkeit zur Krankenversicherung und kümmere Dich gegebenenfalls um die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
  • Registriere Dich bei einem kammerpflichtigen Beruf bei der jeweiligen Berufskammer