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ERP – Beteiligungsprogramm

Übersicht

Allgemeine Informationen

Mit Hilfe des ERP Beteiligungsprogramms können kleine und mittelständische Firmen ihren Eigenkapitalbedarf erweitern, indem ein Haftkapital über eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) bereitgestellt wird. Um dies realisieren zu können, erhalten die Kapitalbeteiligungsgesellschaften Refinanzierungskredite aus dem ERP Beteiligungsprogramm.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden kleine und mittelständische Gewerbebetriebe mit Firmensitz in Deutschland. Die Unternehmen dürfen nicht mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und der Gruppenumsatz sollte 50 Millionen Euro nicht übersteigen. In Ausnahmefällen kann das Programm auch bis zu einer Höhe von 75 Millionen Gruppenumsatz gewährt werden.

Die Vorgaben für die Förderung sind in der Richtlinie für ERP-Darlehen zur Beteiligung und Förderung kleiner und mittelständischer Firmen festgeschrieben. Bestehende Beteiligungen können nicht nachträglich gefördert werden.

Förderfähig sind:

  • Innovationen
  • Kooperationen
  • Existenzgründungen
  • Umstellungen bei Strukturwandel
  • Errichtung, Erweiterung oder Rationalisierung von Betrieben

Die Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 500.000 Euro. In den neuen Bundesländern und Berlin können bis zu einer Million Euro an Beteiligung bereitgestellt werden, jedoch sollte die Beteiligung generell nicht höher ausfallen, als das vorhandene Eigenkapital.

In begründeten Ausnahmefällen sind Beteiligungen von bis zu 2,5 Millionen Euro möglich. Die Laufzeit der Förderung beträgt 10 Jahre. In den neuen Bundesländern und Berlin beläuft sie sich auf 15 Jahre.

Die Antragstellung

Von der Kapitalbeteiligungsgesellschaft wird ein Antrag auf Refinanzierung bei der Hausbank gestellt. Dabei fungiert die KBG als Beteiligungsgeber. Im Anschluss daran kann mit dem Unternehmen als Beteiligungsnehmer ein entsprechender Beteiligungsvertrag abgeschlossen werden.

Für die Antragstellung notwendige Angaben und Unterlagen:

  • Handelsregister-Auszug
  • Rechtsform, Kapitalverhältnisse
  • Umsätze, Marktstellung, Personal, Hauptabnehmer
  • geplante Investitionen und Zielsetzungen für die nächsten Jahre
  • Begründung der Beteiligung
  • Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung
  • Stellungnahme der Kapitalbeteiligungsgesellschaft
  • Entwurf des Beteiligungsvertrages

Für die Förderung gelten die aktuellen Nominal- und Effektivzinssätze. Diese können über das Internet in Erfahrung gebracht werden. Die Tilgung erfolgt in der Regel in einer Summe am Ende der Laufzeit.

Vorteile:

  • lange Laufzeit (bis 15 Jahre)
  • es erschließen sich neue Finanzierungswege
  • die Beteiligungsgeber erhalten einen günstigen Refinanzierungssatz

Nähere Auskünfte:

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main