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Fördermittel

Einstiegsgeld – Das Einstiegsgeld kann von Beziehern von Arbeitslosengeld II beantragt werden, wenn diese den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss, welcher zum regulären Arbeitslosengeld II gewährt wird, wenn sich der Bezugberechtigte selbstständig macht und die ausgeübte Tätigkeit im Hauptberuf durchgeführt wird.

Gründercoaching – Auch wenn bekanntlich aller Anfang schwer ist, alleingelassen werden Gründer bei Fragen wie Finanzierung oder Marketing nicht. Gründercoaching lautet die Devise. Davon Gebrauch machen können in Deutschland Unternehmen, welche vor weniger als fünf Jahren eine Firma gegründet oder übernommen haben.

Gründungszuschuss – Der Gründungszuschuss dient der Unterstützung arbeitsloser Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Phasen, wobei die maximale Förderdauer 15 Monate beträgt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sollte der Gründer dann finanziell unabhängig sein.

Hilfe bei Gründung und Förderung – Für Existenzgründer sind zahlreiche Fördermöglichkeiten gegeben. Doch es ist nicht leicht, sich in dem bürokratisch gesehen doch recht undurchsichtigen Dschungel zurechtzufinden.

KfW Förderprogramme

Startgeld – Das Startgeld der KfW Bankengruppe kann für alle Gründungsformen bereitgestellt werden. Das heißt, Neugründer können das Darlehen ebenso in Anspruch nehmen, wie Selbstständige, welche eine Firma übernehmen oder sich an einem Unternehmen beteiligen.

Unternehmerkredit – Firmen, welche einen Antrag auf den KfW Unternehmerkredit stellen möchten, müssen ihre Geschäftstätigkeit bereits vor mehr als drei Jahren aufgenommen haben. Weiterhin sollte, neben der Kreditwürdigkeit, auch eine positive Prognose für die Zukunft absehbar sein.

ERP-Kapital für Gründung – Das ERP Kapital für Gründung ist Teil der Existenzgründungs- und Wachstumsförderung des Bundes. Gefördert werden soll der Mittelstand bei Gründungs- und Festigungsvorhaben. Die zinsverbilligten Nachrangdarlehen erfüllen Eigenkapitalsfunktion und haften unbeschränkt.

ERP-Regionalförderprogramm – Das ERP Regionalförderprogramm ist ein Darlehen, welches Investitionsanreize in strukturschwachen Regionen schaffen soll. Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen, um Investitionen in deutschen regionalen Fördergebieten auf langfristige Sicht tätigen zu können.

Gründerkredit – Universell – Der KfW-Gründerkredit universell wird für Existenzgründer, Freiberufler und kleine und mittelständische Unternehmen zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um einen Förderkredit, welcher besonders günstige Konditionen beinhaltet und zur kurz- oder langfristigen Finanzierung für Geschäftsvorhaben im nationalen und internationalen Rahmen bereitgestellt wird.

ERP – Startfonds – In den Genuss von ERP – Startfonds kommen kleine Gewerbebetriebe der Technologiebranche, welche ihren Betriebssitz in Deutschland unterhalten und die Vorraussetzungen der EU-Kommission für Kleinunternehmen erfüllen. Die Unternehmen dürfen wenn der Antrag gestellt wird nicht länger als zehn Jahre am Markt bestehen.

ERP – Beteiligungsprogramm – Mit Hilfe des ERP Beteiligungsprogramms können kleine und mittelständische Firmen ihren Eigenkapitalbedarf erweitern, indem ein Haftkapital über eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) bereitgestellt wird. Um dies realisieren zu können, erhalten die Kapitalbeteiligungsgesellschaften Refinanzierungskredite aus dem ERP Beteiligungsprogramm.