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Handelsregister

Beim Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis für Kaufleute. Für den Eintrag in das Handelsregister besteht eine rechtliche Pflicht. Das Handelsregister wird bei den Amtsgerichten für einen bestimmten regionalen Raum, den Bezirk des jeweiligen Registergerichts, geführt. Im Handelsregister werden Unternehmer unabhängig von der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens eingetragen.

Durch das Handelsregister wird eine Beweis-, Schutz- und Kontrollfunktion sichergestellt und die Rechtssicherheit im Handelsverkehr gewährleistet. Im Handelsregister werden zuverlässig und lückenlos alle rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse des Unternehmens erfasst. Auch Änderungen, wie eine neue Anschrift oder die Verlegung des Firmensitzes, müssen angezeigt werden, ebenso die Liquidation und Auflösung einer Gesellschaft oder die Löschung der Firma.

Das Handelsregister wird in zwei Abteilungen unterteilt

Die Abteilung A (HRA) ist für natürliche Personen und Personengesellschaften zuständig, also für eingetragene Kaufleute, die OHG und die KG. Rechtlich auch für die GbR, doch hier besteht keine Eintragungspflicht. Die HRA gibt Auskunft über die Firma, die Rechtsform, die Gesellschafter, den Betrag der Kommanditeinlage oder die Insolvenz und Löschung einer Firma.

In der Abteilung B (HRB) werden juristische Personen und Kapitalgesellschaften erfasst, hierzu zählen die GmbH und die AG. Auskunft erteilt die HRB über die Firma, die Rechtsform, die Geschäftsführer, das Grundkapital einer AG, das Stammkapital einer GmbH, Prokura, Unternehmensgegenstand oder Liquidation, Insolvenz und Löschung des Unternehmens.

Bei der Eintragung in das Handelsregister werden über einen Notar alle Rechtsverhältnisse der jeweiligen Firma erfasst und durch ein Registergericht geprüft. Ist das Unternehmen im Handelsregister aufgenommen, erfolgen die Veröffentlichung im Bundesanzeiger und die Bekanntgabe in einem ausgesuchten Medium der lokalen Presse.

Beim Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, welches bei den Amtsgerichten von allen Interessierten kostenlos eingesehen werden kann, dies schreibt § 9 Absatz 1 des HGB vor. Es wird Auskunft über alle Angelegenheiten des Handelsrechts erteilt, welche für den Geschäftspartner des jeweiligen Kaufmanns relevant sein könnten. Die Eintragungen im Handelsregister unterliegen nach $ 15 HGB einem umfassenden Vertrauens- und Verkehrsschutz.

Seit dem Jahre 2007 wird das Handelsregister komplett elektronisch geführt. Dies betrifft das Einreichen der Unterlagen ebenso wie die Erteilung von Auskünften. Die elektronisch geführten Registerblätter enthalten unter anderem Angaben über die Firma, den Firmensitz, den Unternehmensgegenstand, die Vertretungsbefugnis, die Rechtsform oder das Stammkapital. Einen Ausdruck über die jeweiligen Angaben kann jeder ohne Begründung anfordern. Der Abruf auf dem elektronischen Weg ist jedoch mit Gebühren verbunden.