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Gewerbeanmeldung Formulare

Damit die Gewerbeanmeldung reibungslos über die Bühne gehen kann, ist es Vorraussetzung, dass alle benötigten Formulare vollständig dem zuständigen Bearbeiter vorliegen.

Zunächst muss sich der Antragsteller ausweisen können. Ganz wichtig sind also ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Sich mittels eines Studentenausweises oder eines Führerscheines im Gewerbeamt auszuweisen, ist nicht möglich.

Ausländische Antragssteller, welche aus nicht der EU angehörenden Ländern stammen, benötigen von der jeweiligen Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung und die Erlaubnis, ein Gewerbe betreiben zu dürfen.

Wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen worden ist, wird der Handelsregisterauszug benötigt. Weiterhin sollte man den vom Notar beglaubigten Gesellschaftsvertrag dabeihaben. Wer verpflichtet ist, spezielle Nachweise zu erbringen, wie zum Beispiel Makler oder Gastronomen, der muss diese Dokumente ebenfalls vorlegen. Wer für Dritte handelt, zum Beispiel ein Gewerbe für mehrere Gesellschafter anmeldet, benötigt einen Bevollmächtigungsnachweis.

Wenn der Anlass besteht, werden die Gewerbeämter ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen. Ist ein Unternehmen in ein ausländisches Zentralregister eingetragen, werden aussagekräftige Unterlagen mit deutscher Übersetzung verlangt. Bei ausländischen Firmen muss immer eine Anschrift in Deutschland existieren, ebenfalls muss ein mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestatteter Inlandsbevollmächtigter greifbar sein. In Zweifelsfällen können Mietverträge oder eine Bestätigung des Vermieters angefordert werden.

Das Formular, welches für die Gewerbeanmeldung benötigt wird, ist bundesweit einheitlich und kann auf zahlreichen Homepages der Stadtverwaltungen und Gewerbeämter herunter geladen werden. Wer das Formular bereits am PC ausfüllt und ausdruckt, kann den Arbeitsaufwand im Gewerbeamt reduzieren und die Bearbeitung beschleunigen.

Bei der Neuanmeldung eines Gewerbes muss der Betreffende immer selbst vorsprechen. Bei Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen ist der Postweg ausreichend.