Tipps für Selbstständige & Existenzgründer

Gewerbeanmeldung

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Die Gewerbeanmeldung ist in der Regel ein Muss für jeden, der selbstständig ist und einer regelmäßigen Beschäftigung nachgeht, mit dem Ziel, daraus Gewinne zu erwirtschaften. Der Gang zum Gewerbe- oder Bürgermeisteramt ist also unverzichtbar und auch unabhängig von der gewählten Rechtsform des Unternehmens.

Kein Gewerbe anmelden müssen Freiberufler, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte, Künstler oder Schriftsteller, wenn sie nicht durch die Wahl der Rechtsform, zum Beispiel einer GmbH, automatisch dazu verpflichtet sind. Weiterhin können Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei oder dem Bergbau auf eine Gewerbeanmeldung verzichten. Dies trifft auch auf Wissenschaftler zu. Auch wer Gründstücke oder Gebäude verpachtet oder vermietet, ist von der Gewerbeanmeldung befreit.

Bei bestimmten Gewerben reicht die Gewerbeanmeldung dagegen allein nicht aus und es müssen zusätzliche Nachweise erbracht werden. Bei diesen Unterlagen kann es sich um ein polizeiliches Führungszeugnis, eine vom Finanzamt ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung, oder Nachweise über den Zustand der Betriebsräume oder über die Ausbildung und Qualifikation des Gründers handeln. Häufig ist dies der Fall in der Gastronomie oder im Reisegewerbe. Welche Gewerbe zusätzlicher Nachweise bedürfen, erfährt man in den §33 und §34 der Gewerbeordnung. Auch die IHK erteilt diesbezüglich Auskunft.

Eine Gewerbeanmeldung muss erfolgen, sobald die Tätigkeit aufgenommen wird. Auch bei einer Betriebsübernahme oder der Neugründung von Filialen muss der Weg in das zuständige Gewerbeamt führen. Die Anmeldung sollte persönlich und vom Gewerbetreibenden selbst vorgenommen werden. Bei einem Einzelunternehmen wäre dies also der Inhaber. Bei Personengesellschaften meldet der geschäftsführende Gesellschafter das Gewerbe an.

Dem Geschäftsführer, welcher vertretungsberechtigt ist, obliegt die Gewerbeanmeldung im Falle einer Kapitalgesellschaft. Die persönliche Zuverlässigkeit gilt als Vorraussetzung für die Anmeldung eines Gewerbes. Um dies sicherzustellen, kann ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert werden oder es werden Nachweise über die Wirtschaftlichkeit der Gewerberäume und über den beruflichen Werdegang des Existenzgründers verlangt.

Freiberufler müssen sich selbst beim Finanzamt anmelden, da diese kein Gewerbe anmelden und somit das Finanzamt nicht automatisch verständigt wird. Meist müssen Nachweise über die baulichen und finanziellen Vorraussetzungen und die eigene Qualifikation erbracht werden. Handwerker sind nur nach einer abgelegten Meisterprüfung berechtigt, in die Selbstständigkeit zu starten.

Wird eine GmbH betrieben, dann ist es ausreichend, wenn ein Meister im Unternehmen als technischer Betriebsführer fungiert. Handwerker müssen sich generell bei der Handwerkskammer anmelden und in die Handwerkerrolle eintragen lassen. Dies ist auch bei “handwerksähnlichen Berufen” der Fall, welche keines Meisterbriefes bedürfen. Die Liste der verschiedenen Handwerke und handwerksähnlichen Berufe kann auf der Homepage des Zentralverbandes des deutschen Handwerkes unter www.zdh.de eingesehen werden.

Dem Gewerbeamt müssen auch Veränderungen, wie etwa Umzüge oder die Änderung der Rechtsform des Unternehmens, angezeigt werden. Für mehrere Betriebsstätten ist eine Einzelanmeldung erforderlich. In der Gewerbeanmeldung sollte immer genau bezeichnet werden, um welche Art von Gewerbe es sich handelt. Du solltest detailliert darüber Auskunft geben, welche Waren oder Dienstleistungen angeboten werden. Betreibst Du Handel, dann erwähne, ob es sich um Groß- oder Einzelhandel handelt und welche Warengruppe Du anbietest, dabei reicht ein Oberbegriff, zum Beispiel Spielwaren.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst Du Deinen Gewerbeschein und das Gewerbeamt informiert das Finanzamt, die Krankenkassen, die IHK, die Bundesagentur für Arbeit oder die Berufsgenossenschaften über das neue Unternehmen. Deine Firma wird in das Gewerberegister der entsprechenden Kommune aufgenommen. Die Bearbeitungsgebühren für die Gewerbeanmeldung können von Ort zu Ort variieren. In der Regel liegen sie zwischen 20 und 40 Euro. Eine Gewerbeummeldung kostet etwa 10 bis 20 Euro. Einige Kommunen bieten diesen Service auch kostenlos an.

Gewerbeanmeldung bei Studenten Studenten, die sich selbstständig machen wollen, müssen dabei die gleichen Voraussetzungen und Formalitäten erfüllen, wie es bei anderen Unternehmern der Fall ist. Jede selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer ausgelegt ist und mit dem Ziel der Gewinnerzielung einhergeht, muss angezeigt werden.

Freiberufliche oder gewerbliche Selbstständigkeit? Eine wichtige Entscheidung, wenn man sich zum Aufbau einer selbstständigen Existenz durchringt, ist die Frage, ob diese als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausgeführt wird. Die Unterschiede sind teilweise nur schwer abzugrenzen, aber es gibt einige klare Berufsbilder, die dem einen oder anderen Zweig zuzuordnen sind.

FAQ zur nebenberuflichen Selbstständigkeit Im fünften Artikel zu Nebenberuflichen Selbstständigkeit, werde ich häufig gestellte Fragen beantworten. Eine Übersicht von den anderen Artikeln findet ihr unter “Nebenberuflich selbstständig machen”. Da sich das Gesetz fast jährlich ändert, werde ich die Antworten gegeben falls immer wieder anpassen.

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