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Elterngeld für Selbstständige

ElterngeldWie hoch das Elterngeld ausfällt, wird in erster Linie durch den Lohn bestimmt, den die Eltern vor der Geburt erhielten. Für Selbstständige sind die Berechnungen hier etwas anders als bei Angestellten. Prinzipiell erhalten alle Eltern Elterngeld, welche gemeinsam mit einem eigenen neugeborenen Kind im selben Haushalt leben und demnach für seine Erziehung verantwortlich sind. Der Staat unterstützt die Eltern hier mit 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens, welches aufgrund der Babybetreuung entfällt – dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige. Nun gibt es allerdings spezielle Unterschiede, die im Folgenden näher erläutert werden.

Wie berechnet sich das Elterngeld bei Selbstständigkeit?

Es hat durchaus Nachteile für manche Selbstständige, wenn sich das Elterngeld nicht aus ihrem Einkommen unmittelbar vor der Geburt, sondern aus jenem aus dem vorigen Kalenderjahr errechnet. Dies ist beispielsweise bei Existenzgründern der Fall. Ein gutes Beispiel: Wenn sich ein Mann im Januar 2010 selbstständig macht, ist die Wahrscheinlichkeit dass die Geschäfte im ersten Jahr meist noch nicht so gut laufen sehr hoch. Erst im Folgejahr bessert sich seine Auftragslage. Im Dezember 2011 bekommt der Mann mit seiner Frau ein Kind und beantragt daraufhin Elterngeld. Hier erhält er lediglich die Mindestsumme von 300 Euro, da er als Selbstständiger im entscheidenden Jahr 2010 einen sehr schlechten Gewinn verzeichnete.

Elterngeld für Selbstständige Dennoch gibt es Situationen, in denen die neueren Einkünfte von Selbstständigen – also jene aus den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes – von der Elterngeldstelle herangezogen werden. Ein Beispiel wäre hier ein Berufswechsel. Nehmen wir an, eine freiberuflich arbeitende Frau bekommt im November 2010 einen Sohn. Zuvor war sie von 2009 bis März 2010 selbstständig tätig. Durch diesen Berufswechsel wird das Elterngeld nach den letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Dies entschied auch das Hessische Landessozialgericht vor kurzem in einem ganz ähnlichen Fall.

Eine weitere Besonderheit ist die Kinderbetreuung beim Elterngeld für Selbstständige. Wenn ein Selbstständiger beispielsweise aufgrund der Betreuung eines anderen eigenen Kindes oder auch wegen eines Praxisumzugs während des Kalenderjahres vor der Geburt, ein Fünftel weniger gearbeitet hat als in den 12 Monaten vor der Entbindung, so sind diese letzten 12 Monate entscheidend für die Berechnung für das Elterngeld Selbstständige.

…im Falle von Krankheiten

Auch Krankheit hat Einfluss auf die Berechnung: Bekommt eine Freiberuflerin im Juli 2010 ihr Kind, die zu Beginn ihrer Schwangerschaft im November und Dezember 2009 nicht arbeiten konnte, so ist das Kalenderjahr 2009 nicht repräsentativ für ihr Einkommen. Daher berechnet die Elterngeldstelle den Betrag aus den Einnahmen während der letzten 12 Monate vor der Geburt. Da die beiden einkommensschwachen Monate ebenfalls in dieser Zeitspanne liegen, kann die Frau eine Überspringung dieser beiden beantragen. Dafür werden dann zwei andere Monate aus demselben Jahr für die Berechnung herangezogen.

Noch eine Ausnahme ist das Mutterschaftsgeld beim Thema Elterngeld für Selbstständige: Bekommt eine Selbstständige im Jahr vor ihrer Entbindung Elterngeld oder Mutterschaftsgeld für ein anderes eigenes Kind, dann sind hier ebenfalls die 12 Monate vor der Geburt entscheidend.
Falls die Frau in jenen Monaten weniger Einkommen als üblich hatte, kann sie eine Beantragung zur Überspringung dieser Monate beantragen.

2 comments

  1. Hi, Danke für den tollen Beitrag. Ich werde auch demnächst Elterngeld beantragen, und informiere mich gerade wie viel Geld ich bekomme. Aber warum werden Krankheitstage mit in die Berechnung hinzugezogen das verstehe ich nicht. Vielleicht könnt ihr mir das noch mal erklären.
    Gruß Martina

  2. Hallo,

    der Beitrag ist sehr aufschlussreich, danke dafür. Auch ich beantrage demnächst das Kindergeld. Ich bin mir immer noch nicht ganz klar darüber, wie lange man genau für welchen Betrag vorher arbeiten musste, um wie viel % des letzten Gehaltes zu bekommen. Das ist eine recht komplizierte Angelegenheit finde ich…