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Die Grenzen bei Gründungskosten für Unternehmergesellschaften

Werden GmbHs oder Aktiengesellschaften gegründet, ist es allgemein üblich, die Kosten der Gründung, vorrangig die Gebühren für das Registergericht oder den Notar, der Gesellschaft aufzuerlegen. Damit wird das Grund- oder Stammkapital schon mit der Gründung der Gesellschaft um einiges geschmälert. Die Kosten betragen jedoch meist nicht mehr als 2 000 Euro. Rechnet man die Mindesteinlage einer GmbH in Höhe von 25 000 Euro dagegen, bleiben noch ausreichend finanzielle Mittel für die Tätigung des operativen Geschäftes übrig.

Gründungskosten für UG

Gründungskosten UG (Unternehmergesellschaft)

Anders liegt der Fall bei einer Unternehmergesellschaft. Theoretisch kannst Du eine UG mit einem Stammkapital von nur einem Euro gründen. Folglich können die Gründungskosten das Stammkapital sehr schnell um ein Vielfaches übertreffen. Dies ist auch dem Gesetzgeber nicht entgangen und er hat nun in einem neuen Mustergründungsprotokoll die Höhe der Gründungskosten, welcher man einer Gesellschaft auferlegen kann, auf 300 Euro begrenzt. Offen blieb dabei die Frage ob und wenn in welcher Höhe eine Begrenzung der Gründungskosten vorliegt, wenn man das Musterprotokoll nicht verwendet.

Dieser Fall lag jüngst dem Hamburger Oberlandesgericht vor. Das Registergericht verweigerte die Eintragung einer UG, welche ein Stammkapital von 1 000 Euro besaß, da die Satzung eine Übernahme von 700 Euro Gründungskosten vorsah. Das Musterprotokoll wurde hierbei nicht verwendet.

Das Registergericht war der Ansicht, dass die Gründungskosten die im Musterprotokoll vorgeschriebenen 300 Euro nur dann übersteigen dürfen, wenn sie in ihrer vollen Höhe 10% des eingebrachten Stammkapitals nicht übersteigen. Das Hamburger Oberlandesgericht gab der Beschwerde der UG statt und machte deutlich, dass es grundsätzlich keine Höchstgrenze gibt.

Die einzige Ausnahme bilden die 300 Euro, welche im Musterprotokoll festgeschrieben sind. Diese haben aber nur Gültigkeit, wenn das Musterprotokoll auch tatsächlich Verwendung findet. Im konkreten Fall konnten der Gesellschaft die 700 Euro auferlegt werden. Liest man zwischen den Zeilen, wurde deutlich, dass es dennoch eine absolute Grenz geben dürfte – nämlich das Stammkapital selbst. Da folglich die Gesellschaft bereits mit ihrer Gründung durch Überschuldung von Insolvenz bedroht wäre.

3 comments

  1. Hallo Herr Kultermann.
    Danke für diesen Beitrag. Ich stehe mit meinen Kollegen gerade vor der selben Situation wie die UG in diesem Artikel. Bei einem Stammkapital von 3000,- Euro und rund 700,- Gründungskosten wird uns aufgrund der 10%-Regel der Eintrag verwehrt. Leider finde ich das von Ihnen genannte Gerichtsurteil nicht. Haben Sie eine Quelle zu dem Urteil des Oberlandesgericht Hamburg? Das würde mir sehr weiter helfen.
    Vielen Dank,
    Marc Rudolph

  2. Hallo Marc,

    vielen Dank für Deine Nachricht. Anbei findest du den Link zum Rechtsspruch.
    Ich hoffe er kann Dir weiterhelfen und wünsche viel Erfolg auf deinem Weg zur Unternehmensgründung.

    -> http://bit.ly/1raop2X

    Mit besten Grüßen,
    Alexis Maron

  3. Hallo und vielen Dank für diesen Tollen Beitrag.

    LG
    Finke